Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft (abgekürzt auch -VGem- genannt) ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. So beschreibt es die Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern, die Rechtsgrundlage für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ist.

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.

Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.

Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:

  • die gemeindliche Entwicklungsplanung
  • die Bauleitplanung (z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
  • die Baureifmachung von überplanten Gebieten
  • das Fremdenverkehrswesen
  • die Kinderbetreuung (Kindergarten, Kinderhort, Mittagsbetreuung, etc.)
  • der örtliche Brandschutz
  • das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen (Budgetrecht)
  • das Bestattungswesen
  • usw.

Bei all diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.

Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.

Zu den Aufgabengebieten des übertragenen Wirkungskreis gehören z.B.:

  • Aufgaben des Standesamtes
  • Aufgaben der Meldebehörde
  • Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde
  • Vollzug der Wahlgesetze
  • Mitwirken bei statistischen Erhebungen
  • Beglaubigungstätigkeit
  • Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
  • Renten- und Sozialangelegenheiten